Kostenloses Geschäftskonto: Vergleich, Tipps & Informationen

Wann ein Geschäftskonto kostenlos ist, Einschränkungen & Gebühren: Infos und Tipps zum Thema

Ein Geschäftskonto sorgt für die Trennung von geschäftlichen und privaten Finanzen. Bei Kapitalgesellschaften ist die Führung eines Business-Kontos sogar Pflicht. Ein Geschäftskonto ist oftmals mit Kosten verbunden. Es gibt aber Anbieter, die mit Konten für 0 Euro werben. Was hinter der Offerte steckt und ob es wirklich komplett kostenlose Geschäftskonten gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Was ist ein Geschäftskonto?

Während es bei Filialbanken seit Jahren kein kostenloses Geschäftskonto mehr gibt, haben innovative FinTech-Banken häufig auch kostenfreie Geschäftskonto-Modelle im Portfolio. - Quelle: Shutterstock.com

Bei einem Geschäftskonto handelt es sich um ein Girokonto mit einer IBAN, über das Unternehmen und Selbstständige berufliche Ausgaben und Einnahmen abwickeln können. Unternehmen, die als GmbH, KG oder UG geführt werden, sind dazu verpflichtet, ein separates Businesskonto zu führen. Bei Solo-Selbstständigen und Freiberuflern gibt es diese Vorgabe nicht, was dazu führt, dass oft das private Girokonto für berufliche Ausgaben genutzt wird.

Es ist ratsam, immer ein privates und ein geschäftliches Konto zu führen, um einen höheren Verwaltungsaufwand zu vermeiden und die Finanzen besser im Blick zu haben. Viele Selbstständige fürchten dadurch höhere Kosten. Das muss aber nicht sein. Einige Banken und Anbieter vermarkten auch kostenlose Geschäftskonten. Aber: Lassen Sie sich nicht von attraktiven Offerten blenden, sondern schauen Sie genau hin.

Ohne Kontoführungsgebühr ist nicht gleich kostenlos

Oft werden Geschäftskonten als kostenlos beworben – in Wirklichkeit fallen aber dennoch Gebühren an. Wird ein Geschäftskonto für 0 Euro angeboten, sind damit in der Regel die Kontoführungsgebühren gemeint. Das heißt. Sie zahlen in dem Fall keinen monatlichen Pauschalpreis. Dennoch können Gebühren anfallen, etwa für beleghafte Buchungen, die Nutzung der Kreditkarte oder das Zahlen in Fremdwährungen.

Teilweise können sich die Extra-Kosten so summieren, dass Sie im Endeffekt mehr zahlen als bei einem Geschäftskonto mit Kontoführungsgebühr, das aber sämtliche Services inkludiert. Daher ist es wichtig, dass Sie genau hinschauen, welche Gebühren wofür anfallen und dies dem gegenüberstellen, was Sie brauchen.

Ein Beispiel: Sie finden ein Geschäftskonto für 0 Euro, für beleghafte Buchungen werden aber jeweils 5 Euro fällig. Sie wissen, dass Sie im Monat fünf Buchungen durchführen, somit zahlen Sie 25 Euro. In diesem Fall ist es wahrscheinlich sinnvoller, ein Geschäftskonto für beispielsweise 19,90 Euro zu buchen, das sämtliche beleghafte Buchungen inkludiert.  

Gibt es reine kostenlose Konten?

Ja, die gibt es tatsächlich. Sie sind aber rar gesät. Unter anderem führen das FinTech Finom, die GRENKE Bank,  N26 sowie Kontist komplett kostenlose Geschäftskonten. Bei  ausschließlicher Online-Nutzung entstehen für Kontoführungsgebühren und um die 40 Überweisungen keine Kosten. Oft sind diese Konten aber nur für bestimmte Rechtsformen möglich und bieten kaum Extra-Services.

Geschäftskonto-Angebote vergleichen

Wichtig ist es, dass Sie den Geschäftskonto-Vergleich machen. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Banken und schauen Sie sich die komplette Preisliste der Tarife an. So erhalten Sie einen guten Überblick über die Angebote und können abschätzen, welche Konten für Sie besonders günstig sind.

Diese Dokumente brauchen Sie für die Kontoeröffnung

Haben Sie sich für eine Bank und ein Konto entschieden, geht es an die Kontoeröffnung. Bei Direktbanken und Fintechs erfolgt diese komplett online. Bei Filialbanken eröffnen Sie das Geschäftskonto vor Ort in einer Filiale.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Kontoeröffnung:

  • Einkommensnachweise
  • ausgefüllte Antragsformulare
  • Gewerbeanmeldung
  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer-ID
  • Handelsregisterauszug
  • SCHUFA-Score (wird von der Bank eingeholt)
  • beglaubigte Gesellschafter-Bürgschaften
  • beglaubigte Kopien der Gründungsurkunden bei neuen Unternehmen (gilt nur für Kapitalgesellschaften)
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