Vom Einzelunternehmer bis hin zu Personen- und Kapitalgesellschaft
Die Wahl der Rechtsform im Zuge der Unternehmensgründung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Rechtsform bildet eine wichtige Basis für den Bestand eines Unternehmens. Jede Unternehmensform bringt ihre Vor- und Nachteile mit sich. Daher sollten Sie genau überprüfen, ob die angestrebte Rechtsform auch wirklich zu Ihrem Unternehmen passt.
Generell wird zwischen Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden.
Zu den Einzelunternehmern gehören:
- Freiberufler
- Kleingewerbetreibende
- Kaufmann (Kauffrau) e.k. als handelsrechtlicher Vollkaufmann.
Bei den Personengesellschaften unterscheidet man zwischen:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- GmbH & Co. KG
Zu den Kapitalgesellschaften gehören:
- GmbH
- UG (haftungsbeschränkt)
- AG
Die einzelnen Rechtsformen im Überblick
Im folgenden Abschnitt gehen wir genauer auf die einzelnen Unternehmensformen ein und erklären die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile, die die jeweilige Form mit sich bringt.
Einzelunternehmen
Bei einem Einzelunternehmen führt ein Gewerbetreibender seine Geschäfte allein, also ohne weitere Gesellschafter. Ein Einzelunternehmer kann sowohl als Kaufmann als auch als Kleingewerbetreibender tätig sein. Da er die Geschäfte allein führt, kann er sämtliche Entscheidungen allein und ohne Absprachen treffen. Organisationsrechtlich gilt das Einzelunternehmen demnach als einfachste Unternehmensform. Dafür haftet der Einzelunternehmer vollumfänglich mit seinem privaten Vermögen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR gilt als Grundform der Personengesellschaften und braucht mindestens zwei Gesellschafter. Gesellschafter kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische sein, zum Beispiel eine GmbH. Die GbR hat den Vorteil, dass die Gründung einfach und kostengünstig vonstattengeht und die Rechtsform vielseitig eingesetzt werden kann. Die GbR steht sowohl Gewerbetreibenden als auch Freiberuflern zur Verfügung.
Zudem eignet sich die Rechtsform für dauerhafte Zusammenarbeiten als auch für kurzfristige Kooperationen. Ein Mindestkapital gibt es bei der Gründung einer GbR nicht. Auch bei dieser Rechtsform haften die Gesellschafter in unbegrenzter Höhe.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Bei einer OHG handelt es sich in der Regel um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern. Beide Gesellschafter betreiben ein Handelsgewerbe unter einem gemeinschaftlichen Firmennamen. Die Gesellschafter bilden eine Tätigkeits-, Vermögens-, Risiko- und Haftungsgemeinschaft, da keine Haftungsbeschränkung gegenüber Gläubigern besteht.
Ein Mindestkapital für die Gründung einer OHG gibt es nicht. Einzige Vorgabe ist, dass der Betrieb sich auf ein Handelsgewerbe richtet. Bei der Gründung einer OHG wird ein formloser Gesellschaftsvertrag zwischen den beteiligten Gesellschaftern schriftlich verfasst. Jeder Gesellschafter haftet persönlich und gesamtschuldnerisch.
Kommanditgesellschaft (KG)
Eine KG ist ebenfalls ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die unter einem gemeinschaftlichen Firmennamen firmieren. In der KG haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt. Mindestens ein weiterer Gesellschafter (Kommanditist) haftet hingegen mit seiner im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage. Beim Komplementär und Kommanditist muss es sich um zwei verschiedene Gesellschafter (natürliche und juristische Personen) handeln.
Wenn Sie eine KG gründen wollen, brauchen Sie kein bestimmtes Mindestkapital, Sie müssen aber ein Handelsgewerbe (vollkaufmännischer Gewerbebetrieb) betreiben.
GmbH & Co KG
Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der KG, bestehend aus einer bestehenden oder zu diesem Zweck gegründeten GmbH (Komplementär) und mindestens eines Kommanditisten. Bei einer GmbH & Co. KG werden zwei Gesellschaftsverträge abgeschlossen. Einer für die GmbH und einer für die KG.
Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft, mit einem auf die Stammeinlage der GmbH beschränkten Haftungsrisiko.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die durch eine Geschäftsführung vertreten wird. Eine GmbH ist demnach eigenständig steuerpflichtig. Zudem bestehen die eigenen Rechte und Pflichten der GmbH losgelöst von denen der Gesellschafter und der Geschäftsführer. Um eine GmbH zu gründen, ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Eine UG (haftungsbeschränkt) wird auch kleine GmbH genannt. Sie besitzt dieselben Rechten und Pflichten mit dem Unterschied, dass sich eine UG zur Existenzgründung mit geringer Kapitalausstattung eignet. Das Mindeststammkapital der UG liegt nämlich bei einem Euro. Steigt das Stammkapitel einer UG auf 25.000 Euro oder mehr, wird die Rechtsform in eine GmbH überführt.
Aktiengesellschaft (AG)
Eine AG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht. Die Mindesthöhe des Kapitals liegt bei 50.000 Euro, die in Aktien angelegt sind. Eine AG kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gegründet werden. Die Gründung dieser Rechtsform ist dabei in drei Phasen unterteilt: die Vorgründungsgesellschaft, die Vorgesellschaft (Vor-AG) und die AG.
Fragen, die Sie sich vor der Unternehmensgründung stellen sollten
Bevor Sie die Rechtsform für Ihr Unternehmen festlegen, sollten folgende Fragen geklärt werden:
Von wie vielen Personen soll das Unternehmen gegründet werden?
Einzelunternehmen: ein Eigentümer
GbR: mindestens zwei Gesellschafter
UG, GmbH: ein Gesellschafter möglich
Wie viel Eigenkapital ist erforderlich?
Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG: keine Vorgaben
UG: Mindestkapital von 1 Euro
GmbH: Mindestkapital von 25.000 Euro
AG: mindestens 50.000 Euro
Wie sieht es mit der persönlichen Haftung aus?
Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG (Komplementär): unbegrenzte Haftung
GmbH, UG, AG, GmbH & Co KG: begrenzte Haftung
Soll das Unternehmen für Beteiligungskapital geeignet sein?
Einzelunternehmen, GbR: für Investoren ungeeignet
GmbH, AG, GmbH & Co KG: geeignet für Investoren
Ist das Unternehmen steuerpflichtig?
Freiberufler: keine Gewerbesteuer
OHG, KG, GmbH, UG, AG, GmbH & Co KG: gewerbesteuerpflichtig
Wie gestaltet sich die Dauer der Gründung?
Freiberufler: schnelle Gründung (nur Finanzamt, kein Gewerbeamt)
Kleingewerbe: Gewerbeamt
GmbH, AG: umfangreichere Formalitäten mit zusätzlich Notar und Handelsregister